Höchststand der Erwerbszuwanderung: Ist mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Herausforderung an der Wurzel gepackt?

Die Fachkräftesituation bleibt angespannt  

Aktuell dominiert die Kontroverse um den Anstieg der Fluchtmigration aus der Ukraine und anderen Weltregionen die Debatte über Zuwanderung nach Deutschland. Dabei droht aus dem Blick zu geraten, dass das Land zur Sicherung seines Wohlstands und zur Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation neben einer verstärkten inländischen Erwerbsbeteiligung auch auf internationale Arbeitskräfte angewiesen ist. Denn der demografisch bedingte Mangel an Arbeitskräften ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern längst Realität.  

Daran ändert auch die aktuelle Rezession auf dem Arbeitsmarkt nichts. Im vergangenen Jahr hatten rund 70 Prozent der Unternehmen Fachkräfteengpässe und erwarten diese auch für dieses Jahr. Allerdings setzt sich der Trend der letzten Jahre, in denen die Personalengpässe deutlich zugenommen haben, erstmals nicht weiter fort. Der größte Bedarf besteht bei Personen mit Berufsausbildung, gefolgt von Personen mit Hochschulabschluss und nur in geringem Maße bei Personen ohne Berufsausbildung. Dies zeigt die Unternehmensbefragung im Rahmen des aktuellen Fachkräftemigrationsmonitors 2023 der Bertelsmann Stiftung.  

Diese Abbildung stammt aus dem Fachkräftemigrationsmonitor 2023. n=7.500 Entscheider:innen in Unternehmen mit über zehn Mitarbeitenden

Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten erreicht einen neuen Höchststand

Doch es gibt eine gute Nachricht: Es kommen wieder mehr Personen aus Nicht-EU-Staaten zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland. Die Erwerbsmigration aus Drittstaaten, die mit dem stärkeren Rückgang der für den deutschen Arbeitsmarkt wichtigen EU-Erwerbsmigration an Bedeutung gewinnt, erreicht mit rund 71.000 Personen einen neuen Höchststand. Das zeigen die Wanderungszahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2022. Das sind beachtliche 75 Prozent mehr als im Vorjahr mit 40.400 Personen. Dieser Anstieg verdankt sich sicherlich auch den neuen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2020, mit dem Politik und Gesetzgeber auf die veränderte Situation reagiert haben und dessen Umsetzung nach den durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Mobilitätseinbrüche zunehmend Wirkung zeigt.  

Diese Abbildung stammt aus dem Fachkräftemigrationsmonitor 2023.

Trotz hohem Bedarf und liberalisiertem Rechtsrahmen: Auslandsrekrutierung bleibt seltene Praxis

So begrüßenswert der erweiterte rechtliche Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist, scheint die Auslandsrekrutierung in der Praxis insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (noch) zu viele Voraussetzungen zu erfordern. Denn trotz eines gravierenden und eindeutig belegten Fachkräftemangels in Deutschland in nahezu allen Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen sowie auf allen Qualifizierungsstufen halten sich Unternehmen bei der Anwerbung im Ausland bisher sehr zurück. Nur rund 17 Prozent wählen diesen Weg, nur rund 5 Prozent rekrutieren Auszubildende aus dem Ausland. Dass sich Unternehmen bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte zurückhalten, liegt vor allem an Schwierigkeiten sprachlicher Verständigung und bei der Einschätzung ausländischer Qualifikationen. Darüber hinaus berichtet fast jedes dritte Unternehmen, das internationale Fachkräfte rekrutiert, von bürokratischen Hürden. Die meisten Unternehmen bevorzugen es, in Aus- und Weiterbildung zu investieren sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.  

 

Erwerbsmigration im Kontext des Gesamtmigrationsgeschehens – Trends und Ausblick

Bei aller Freude über die Dynamik der Erwerbsmigration aus Drittstaaten bleibt ihre absolute Zahl noch relativ niedrig – wobei Fachkräfte vermehrt auch über Statuswechsel gewonnen werden, etwa aus Titeln zur Arbeitsplatzsuche oder zum Zweck des Studiums. Dominiert wird das Migrationsgeschehen in Deutschland im Jahr 2022 vor allem durch den starken Anstieg der Fluchtmigration infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Daneben kamen auch mehr Menschen für Bildungsmaßnahmen oder zur Familienzusammenführung nach Deutschland. Angesichts des veränderten Migrationsgeschehens ergeben sich Erwerbspotenziale zunehmend auch durch die zügige und nachhaltige Integration von Personen mit Zugangswegen jenseits der Erwerbsmigration in den deutschen Arbeitsmarkt. 

Wenn es gelingt, die Migrationsverwaltung auf der Grundlage des weiterentwickelten Rechtsrahmens besser aufzustellen, steht die künftige Fachkräftezuwanderung  unter einem guten Stern.

Nicht erst seit der erhöhten Zuwanderung in 2022 zeigt sich, dass vor allem administrative Herausforderungen bei der Umsetzung des Zuwanderungsrechts mehr Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland erschweren oder gar verhindern. Sollte es gelingen, die Migrationsverwaltung auf der Grundlage des bereits im Sommer 2023 weiterentwickelten Rechtsrahmens besser aufzustellen, steht die künftige Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten unter einem guten Stern. Das Ziel ist jedoch ambitioniert: Jährlich sollen rund 130.000 zusätzliche Erwerbspersonen aus Drittstaaten gewonnen werden sollen. Da jedes Gesetz nur so gut wie seine praktische Umsetzung ist, setzt es vor allem mehr und besser qualifiziertes Personal in den Vollzugsbehörden und einfachere, digitalisierte und zentralisierte Verfahren voraus. Die Verständlichkeit der Neuregelungen ist durch Informationsmaßnahmen und Beratungsangebote insbesondere für Behörden, Arbeitgebende und (potenzielle) Migrant:innen zu erhöhen. 

Angesichts des globalen Wettbewerbs um internationale Fachkräfte werden diese instrumentellen Maßnahmen vermutlich nicht ausreichen, um Deutschland als nur mittelmäßig attraktives Zielland für Migrant:innen interessanter zu machen. Auch die Skepsis der Unternehmen gegenüber internationaler Anwerbung muss überwunden werden. Nicht zuletzt muss die Gesellschaft diese Entwicklung mittragen und es als gemeinsame Aufgabe begreifen, Zugewanderte bei der Integration zu unterstützen. Die aktuell von einzelnen Parteien geäußerte Migrationsskepsis könnte zwar die Bemühungen, Menschen aus dem Ausland für Deutschland zu gewinnen, beeinträchtigen. Doch der breite Konsens, dass Zuwanderung im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interesse Deutschlands ist, wenn sie durch erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt die Sozial- und Rentensysteme stabilisiert, wird durch diese Minderheiten nicht konterkariert. 

Die multiplen Herausforderungen der Fachkräftemigration lassen sich mit einem vielfach verzweigten Wurzelwerk vergleichen. Das Problem an der Wurzel zu packen, dürfte daher nicht so einfach gelingen. Die effektive Umsetzung des weiterentwickelten Rechtrahmens ist dabei einer der notwendigen Ansätze, um den Komplex zunächst einmal fester „in den Griff“ zu bekommen. 

Eine umfassende Analyse der Unternehmensbefragung und Wanderungszahlen können Sie dem Fachkräftemigrationsmonitor 2023 (bertelsmann-stiftung.de) entnehmen.