Deutschland braucht Zuwanderung und eine gelingende Arbeitsmarktintegration: Fakten und Handlungsansätze
Ein Beitrag von Claudia Walther, Dr. Susanne U. Schultz und Victoria Drews
Die deutsche Gesellschaft und Wirtschaft sind angesichts einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung weiterhin substanziell auf Zuwanderung angewiesen. Fachkräfteengpässe beeinträchtigen nicht nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft, sondern gefährden zunehmend auch die Versorgung in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen – von der Krankenhausversorgung über die Kinderbetreuung bis hin zur Leistungs- und Bestandsfähigkeit ganzer Kommunen. Der neue Koalitionsvertrag setzt daher im Kapitel Migration und Integration einen Fokus auf die schnellere Arbeitsintegration und Teilhabe aller bleibeberechtigten Migrant:innen, ob Fachkräfte, Familiennachzügler:innen oder Flüchtlinge. Gleichzeitig ist jedoch zu beobachten, dass die öffentliche Debatte häufig von Vorurteilen und Stimmungsmache, insbesondere gegenüber Geflüchteten, geprägt wird. Ziel dieses Textes ist es, die Diskussion zu versachlichen und die Chancen und Herausforderungen im Themenfeld der Arbeitsmarktintegration klar zu beleuchten.
Zunächst zu den Fakten: Laut einer Unternehmensbefragung beklagten 2024 rund zwei Drittel (67%) der deutschen Unternehmen Fachkräfteengpässe. Überproportional betroffen sind insbesondere der Bau und das Handwerk, die Alten- und Krankenpflege sowie der Tourismus; hier gaben über 75 Prozent bzw. 71 Prozent der befragten Unternehmen an, Fachkräfteengpässe zu verzeichnen. Trotz dieser hohen Bedarfe rekrutierten weniger als ein Fünftel der befragten Unternehmen Fachkräfte aus dem Ausland und weniger als 5 Prozent Auszubildende aus dem Ausland. Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären? Der Studie nach nennen die meisten Arbeitgeber:innen als Hauptgründe sprachliche Verständigungsschwierigkeiten und bürokratische Hürden, sowie die Schwierigkeit, Qualifikationen einzuschätzen. Auch die langwierige Anerkennung von Abschlüssen bleibt eine Hürde.
Da die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte und Auszubildender einen erheblichen Beitrag zur Abmilderung von personellen Engpässen leisten, und sie zudem frisches Wissen, neue Perspektiven und innovative Ideen mit sich bringen kann, stellt sich die Frage, wie diesen Hindernissen entgegenzuwirken ist.
Ansätze für erleichterte Erwerbszuwanderung und Arbeitsmarktteilhabe
Den Autor:innen des jährlich erscheinenden Fachkräftemigrationsmonitors nach sind vor allem zwei Maßnahmen erfolgreich: der berufsbegleitende Spracherwerb und die Verbesserung der Anerkennungsverfahren. In Branchen und Tätigkeiten, bei denen gute Deutschkenntnisse nicht zwingend erforderlich sind – etwa bei manchen handwerklichen Arbeiten oder in einem englischsprachigen Unternehmen – können Sprachkurse, die parallel zur Beschäftigung besucht werden, insbesondere für Geflüchtete und Schutzsuchende den Einstieg in den Arbeitsmarkt beschleunigen. Ein schnelleres, transparenteres und effizienteres Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener formaler und non-formaler Qualifikationen ist zudem entscheidend, um die Integration von Migrant:innen in den Arbeitsmarkt, entsprechend ihren Kompetenzen, zu ermöglichen. Dies würde auch den Schwierigkeiten von Arbeitgebern, Qualifikationen einzuschätzen, entgegenwirken.
Auch der Zugang zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten sollte erleichtert werden, um Zugewanderten den Ausbau und die Zertifizierung ihrer Kompetenzen zu ermöglichen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Besonders digitale und berufssprachliche Fertigkeiten sollten gezielt gefördert werden, um den Anforderungen des Strukturwandels durch Digitalisierung und Dekarbonisierung gerecht zu werden, welche die Anforderungen an Fachkräfte in vielen Branchen stark verändern.
Allerdings reicht es nicht aus, Fachkräfte nur zu gewinnen; sie müssen auch dauerhaft im Land gehalten werden. Derzeit verlassen aber etwa ein Drittel der zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte Deutschland wieder, vor allem innerhalb der ersten vier Jahre. Entscheidend ist hierbei oft eine unzureichende Arbeitsmarktintegration, sowie eine mangelnde Willkommenskultur und -infrastruktur. Für eine nachhaltige Bindung ist es daher elementar, Migrant:innen mit Wertschätzung zu begegnen und Räume für gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.
Für eine nachhaltige Bindung ist es daher elementar, Migrant:innen mit Wertschätzung zu begegnen und ihnen unterstützend die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Besonders Begegnungen und Orientierungshilfen sind hierbei wesentliche Faktoren für gesellschaftliche Teilhabe. Kommunen, Zivilgesellschaft und auch Unternehmen können proaktiv Gelegenheiten zur Begegnung schaffen: ob durch sogenannte Soziale Orte, Einladungen zu Kulturaktivitäten oder Mentoring-Programme, wie etwa des bayerischen IQ-Netzwerkes. Auch Welcome-Zentren, die auf kommunaler Ebene als „One Stop Shop“ oder als Infostelle zu den relevanten Behörden oder Einrichtungen lotsen, können eine wichtige erste Anlaufstelle darstellen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist unerlässlich, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktbezogene Teilhabe von Migrant:innen zu fördern. Gerade zivilgesellschaftliche Akteure wie etwa Migrant:innenorganisationen können besonders gut als „Brückenbauer“ zu den Neuzugewanderten agieren, da sie nicht nur über die nötigen sprachlichen Kompetenzen verfügen, sondern auch entscheidende gesellschaftliche und kulturelle Übersetzung leisten können. All diese Ansätze dienen nicht nur der Arbeitsmarktintegration von Fachkräften, sondern ebenso der von Geflüchteten bzw. Schutzsuchenden.
Herausforderungen und Potenziale bei ukrainischen Geflüchteten und weiblichen Zugewanderten
Infolge des Angriffskriegs in der Ukraine bedarf es darüber hinaus spezifischer Maßnahmen zur Unterstützung Schutzsuchender, um deren schnelle und effektive Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aktuell sind in Deutschland etwa 30 Prozent der ukrainischen Schutzsuchenden in Arbeit gekommen. In einigen osteuropäischen Ländern liegt die Erwerbsquote deutlich höher; etwa in Bulgarien, Polen oder Tschechien bei über 60 Prozent. Dies ist unter anderem auf einen pragmatischeren Zugang zum Arbeitsmarkt, digital effizientere Verfahren und die frühzeitige Öffnung reglementierter Berufe, beispielsweise im Gesundheits- und Bildungswesen, zurückzuführen. Die Studie „Chancen besser nutzen“ empfiehlt daher die gesetzliche Öffnung reglementierter Berufe sowie die legale Gleichstellung von Ukrainer:innen mit EU-Bürger:innen und privilegierten Staatsangehörigen, im Vorgriff auf den potenziellen, späteren EU-Beitritt. Ergänzend sollten berufsbezogene Brückenkurse zum Beispiel im Gesundheitswesen die schrittweise Arbeitsmarktintegration unterstützen.
Darüber hinaus bedürfen weibliche Zugewanderte spezifischer Unterstützung. Im Jahr 2023 belief sich der Anteil von Frauen in der Erwerbsmigration aus Drittstaaten auf nur etwa 31,5 Prozent. Besonders niedrig war ihr Anteil bei dem am weitesten verbreiteten Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte, der Blauen Karte EU (29%), und im internationalen Personenaustausch (17%).
Unterschiede in der Beschäftigungsquote zeigen sich insbesondere zwischen ausländischen Frauen mit Kindern oder ohne. Auch bei der Erwerbstätigkeit von Geflüchteten zeigt sich laut einer Längsschnittanalyse des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), dem Sozioökonomische Panel (SOEP) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlang der Geschlechterlinien eine große Diskrepanz: Während fast zwei Drittel der männlichen Geflüchteten, die länger als sieben Jahre in Deutschland leben, erwerbstätig sind, liegt die Erwerbsquote bei Frauen bei nur knapp einem Drittel. Dies liegt unter anderem an mangelnder Kinderbetreuung sowie Sprachangeboten, die mit Kita-Plätzen kombiniert werden können. Hier bedarf es eines gezielten Ausbaus von Betreuungs- und Pflegeangeboten sowie flexible Sprach- und Weiterbildungsprogramme. Auch mit- und nachziehende, überwiegend weibliche Angehörige verfügen über ein ungenutztes Erwerbspotenzial, das durch gezielte Förderung zu aktivieren ist.
Hin zu einer effizienten Migrationsverwaltung und Arbeitsmarktintegration?
Der zentrale Engpass bei Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt sind die Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden. In einer Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung geben 92 Prozent der Mitarbeitenden der Ausländerbehörden an, dass sich die Arbeitsbelastung in den vergangenen Jahren „stark erhöht“ habe. Die vorübergehend stark gestiegene Fluchtmigration, aber auch Erwerbsmigration sowie die Dichte von Gesetzesänderungen, die vor Ort umzusetzen sind, trugen dazu bei. In der Studie empfehlen die Autor:innen, dass die Umsetzungspraxis bei neuen Gesetzesvorhaben mitgedacht werden muss, indem Mitarbeiter:innen und Publikum der Ausländerbehörden stärker einbezogen werden. Auch der Ausbau der Digitalisierung, die Reduzierung von Prüfaufträgen durch personelle Stärkung sowie eine bessere Fortbildung der Mitarbeitenden können zur Entlastung beitragen. Die aktuellen Pläne der neuen Bundesregierung einer sogenannten “Work-and-Stay-Agentur“ bergen die Chance, die überlastete Migrationsverwaltung neu aufzustellen und zu modernisieren. In passgenauer Aufgabenteilung und Abstimmung der beteiligten Behörden könnten so sowohl die Bereiche Zuwanderung als auch Arbeitsmarktintegration nachhaltig profitieren.