Demokratische Bewährungsproben

Demokratiepolitische Herausforderungen und Handlungsoptionen für die Regierungsbildung in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt

Selten standen Fragen der Regierungsbildung in den ostdeutschen Ländern so sehr im Zentrum der politischen Debatte wie vor den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Schwierige Mehrheitsverhältnisse und kontroverse Diskussionen über den Umgang mit radikalen oder extremistischen Parteien werfen längst nicht mehr nur Fragen der Koalitionsarithmetik auf. Sie berühren den Kern demokratischer Politik: Wie entstehen handlungsfähige Regierungen? Wie bleiben Institutionen normativ und empirisch legitim und funktionsfähig? Und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn demokratische Grundprinzipien selbst unter Druck geraten?

Ausgehend vom demokratiepolitischen Kernauftrag von Parlamenten und Regierungen analysiere ich drei realistische Szenarien der Regierungsbildung – eine breite „Schutzkoalition“, eine CDU- oder SPD-geführte Minderheitsregierung mit wechselnden Mehrheiten sowie eine AfD-Regierungsverantwortung – im Hinblick auf ihre demokratiepolitischen Herausforderungen, Risiken und zentralen Leitfragen. Darauf aufbauend skizziere ich institutionelle und politische Hebel, mit denen sich die Resilienz demokratischer Institutionen und Verfahren stärken lässt.

Der Beitrag richtet den Blick auf eine bislang wenig beleuchtete Dimension der Regierungsbildung: ihre Konsequenzen für die demokratische Legitimität und Funktionsfähigkeit parlamentarischen Regierens. Er zeigt, dass unterschiedliche Regierungsmodelle sehr unterschiedliche demokratiepolitische Herausforderungen mit sich bringen – von Zielkonflikten zwischen Handlungsfähigkeit, politischem Wettbewerb und Legitimität bis hin zu Risiken für die freiheitlich-demokratische Grundordnung selbst.

 

Die politischen Ausgangsbedingungen der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt lassen erwarten, dass Fragen der Mehrheitsbildung und Regierungsfähigkeit eine zentrale Rolle spielen werden. Zugleich werfen die aktuellen Umfragen und Debatten über den Umgang mit der Alternative für Deutschland (AfD) demokratiepolitische und institutionelle Fragen auf, die über die klassische Koalitionsarithmetik hinausreichen. Sie betreffen die Stabilität demokratischer Institutionen, die Legitimität politischer Entscheidungen, die wahrgenommene Repräsentationsleistung von Politik und die Resilienz des parlamentarischen Systems.

Vor diesem Hintergrund gewinnt Demokratiepolitik als „auf krisenhafte Entwicklungen reagierende Überprüfung und Vitalisierung demokratischer Praxis“ besondere Relevanz (1). Demokratiepolitik bezeichnet die Gesamtheit der institutionellen, rechtlichen und programmatischen Maßnahmen, die direkt auf die Gestaltung, Sicherung und Weiterentwicklung demokratischer Institutionen, Verfahren und Werte gerichtet sind. Dieser Beitrag nimmt die demokratiepolitischen Implikationen verschiedener Szenarien der Regierungsbildung sowie mögliche Hebel zur demokratiepolitischen Stabilisierung in den Blick.

 

Was ist der demokratiepolitische Auftrag von Regierungen und Parlamenten?

Der demokratiepolitische Kernauftrag von Regierungen und Parlamenten lässt sich zusammenfassend so beschreiben: die demokratische Ordnung sichern, ihre Institutionen und Verfahren funktionsfähig und legitim halten sowie die Voraussetzungen für freie und gleiche politische Willensbildung dauerhaft gewährleisten. Um diesem Kernauftrag gerecht zu werden, umfasst Demokratiepolitik sowohl den Schutz und die Verteidigung bestehender demokratischer Prinzipien und Institutionen als auch deren kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung angesichts gesellschaftlicher Veränderungen.

Mit demokratischer Ordnung ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemeint, deren Kern die Würde des Menschen sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip ausmachen. Zu ihren wesentlichen Merkmalen zählen insbesondere freie und gleiche Wahlen, die Ablösbarkeit von Regierungen, das Recht auf Opposition, die Bindung staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz sowie die Achtung der Menschenrechte (2).

Beispiel: Zu den demokratiepolitischen Kernaufgaben zählt folglich auch der Schutz von Minderheiten.

Die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen und Verfahren (3) meint die Fähigkeit, unter den Bedingungen des Rechtsstaats verbindliche politische Entscheidungen hervorzubringen, umzusetzen und wirksam zu kontrollieren. Demokratische Legitimität (4) entsteht dabei nicht allein durch Wahlergebnisse, sondern ebenso durch faire Verfahren, politische Gleichheit sowie Transparenz und Rechenschaft.

Beispiel: Zu den demokratiepolitischen Kernaufgaben zählt folglich auch die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz.

Die freie politische Willensbildung bezeichnet die Möglichkeit der Bürger:innen

Beispiel: Zu den demokratiepolitischen Kernaufgaben zählt folglich auch der Schutz und die Pflege des politischen Pluralismus.

 

Drei demokratiepolitisch herausfordernde Regierungsszenarien

Eine breite Koalition formiert sich als „demokratischer Schutz“

Kurzbeschreibung
Mehrere Parteien schließen sich trotz erheblicher programmatischer und ideologischer Unterschiede zu einer gemeinsamen Regierungsmehrheit zusammen. Die konsensorientierte Ausprägung des deutschen parlamentarischen Regierungssystems begünstigt solche Koalitionsbildungen und eröffnet damit Alternativen zu einer Regierungsbildung allein durch die stärkste Partei. Ausschlaggebend für dieses breite Bündnis ist kaum eine inhaltliche Übereinstimmung als das gemeinsame Ziel, den politischen Einfluss radikaler oder demokratiefeindlicher Kräfte auf die Regierung zu begrenzen. Die Koalition versteht sich damit als eine Art „demokratische Schutzkoalition“, deren vorrangiger Zweck demokratiepolitisch betrachtet im Schutz und der Sicherung demokratischer Prinzipien und Institutionen liegt. Darüber hinaus entwickelt sie jedoch, wie andere Koalitionen auch, einen programmatischen Koalitionsvertrag mit Gestaltungsanspruch.

Zentrale demokratiepolitische Herausforderung und Risiken
Die größte demokratiepolitische Herausforderung einer breiten Schutzkoalition liegt weniger in der Sicherung der demokratischen Ordnung (diese bildet ihren eigentlichen Zweck) als vielmehr in der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Legitimität demokratischer Institutionen und Verfahren:

  1. Handlungsfähigkeit der Regierung kann beeinträchtigt werden.
    Je größer die programmatischen und ideologischen Unterschiede innerhalb der Koalition sind, desto anspruchsvoller werden gemeinsame Entscheidungsfindung, parlamentarische Mehrheitsbildung und die Umsetzung politischer Vorhaben. Dies erhöht das Risiko politischer Blockaden, verzögerter Entscheidungen oder instabiler Regierungsführung.
  2. Unklare Zuordnung politischer Verantwortung.
    Breite Koalitionen erschweren die klare Zuordnung politischer Verantwortung. Kompromisse zwischen mehreren Parteien können politische Entscheidungen für Öffentlichkeit und Parlament weniger nachvollziehbar machen und die demokratische Rechenschaftspflicht schwächen.
  3. Wahrgenommene Legitimität der Regierung kann gezielt geschwächt werden.
    Auch wenn demokratische Verfahren und rechtsstaatliche Standards normativ vollständig gewahrt bleiben, kann eine gezielte Erzählung von „Kartellparteien“ oder eine „Schutzkoalition“ sei „undemokratisch“ zur Schwächung der wahrgenommenen Legitimität der Regierung beitragen. Demokratiepolitisch relevant sind Wahrnehmungen deshalb, weil die Legitimität demokratischer Institutionen nicht nur von ihrer Performanz, sondern auch von ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und dem Vertrauen der Bürger:innen abhängt.
  4. Normatives Dilemma parlamentarischer Kontrolle.
    Sollte die AfD die einzige oder mit Abstand stärkste Oppositionskraft sein, kann sie zwar ihre parlamentarischen Kontrollrechte uneingeschränkt wahrnehmen. Demokratiepolitisch entsteht jedoch ein Spannungsverhältnis, wenn die wirksamste parlamentarische Kontrollinstanz zugleich als Partei gilt, die zentrale Wertprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung infrage stellt. Dadurch gewinnen innerkoalitionäre Kontrolle sowie außerparlamentarische Kontrollinstanzen zusätzlich an Bedeutung.

Zudem bestehen weitere nicht zu unterschätzende demokratiepolitische Risiken bezogen auf den Themenkomplex politischer Willensbildung:

  1. Eingeschränkter politischer Wettbewerb.
    Wird eine breite Schutzkoalition dauerhaft als Zusammenschluss etablierter Parteien gegen einen politischen Wettbewerber wahrgenommen (der mit den stärksten Wahlergebnissen ausgestattet ist), kann der Eindruck entstehen, Wahlen eröffneten keine realistische Möglichkeit eines Regierungswechsels. Dies kann das Vertrauen in die Wirksamkeit politischer Beteiligung und die Offenheit demokratischer Willensbildungsprozesse beeinträchtigen.
  2. Eingeschränkte Sichtbarkeit politischen Pluralismus.
    Breite Schutzkoalitionen stehen vor der Herausforderung, einerseits geschlossen und handlungsfähig aufzutreten und andererseits ihre programmatischen Unterschiede sichtbar zu halten. Werden politische Konflikte überwiegend innerhalb der Koalition ausgehandelt, kann der öffentliche Wettbewerb zwischen unterschiedlichen politischen Konzepten an Sichtbarkeit verlieren. Dies schwächt die demokratische Funktion von Parteien, unterschiedliche gesellschaftliche Interessen und politische Alternativen öffentlich zu repräsentieren.

Demokratiepolitische Kernfragen

  • Wie lässt sich der Ausschluss einer stärksten, jedoch in Teilen extremistischen Partei gegenüber der Öffentlichkeit überzeugend vermitteln?
  • Wie kann gestalterische Handlungsfähigkeit in ideologisch sehr heterogenen Regierungskoalitionen gesichert werden?
  • Wie können wirksame Oppositionsrechte und parlamentarische Kontrollfunktionen gewährleistet werden, wenn die einzige zahlenmäßig starke Oppositionskraft als extremistisch eingestuft/befürchtet wird?

Eine CDU- oder SPD-geführte Minderheitsregierung sucht wechselnde parlamentarische Mehrheiten oder wird von einer anderen Fraktion toleriert.

Kurzbeschreibung
In diesem dritten Szenario bildet eine Partei, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt und diese nachweislich achtet, eine Minderheitsregierung, die nicht über eine eigene Mehrheit der Sitze im Landtag verfügt. Für die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten genügt zunächst die einfache Mehrheit im Landtag, für die anschließende Gesetzgebung und parlamentarische Entscheidungen ist die Regierung jedoch auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen (insbesondere beim Haushalt).

Wechselnde Mehrheiten sind dabei keine eigenständige Regierungsform, sondern eine Form parlamentarischer Entscheidungsfindung, bei der sich je nach Thema unterschiedliche Mehrheiten im Landtag bilden. Politische Entscheidungen beruhen damit nicht auf einer dauerhaft abgesicherten Regierungsmehrheit, sondern auf fortlaufenden parlamentarischen Aushandlungsprozessen. Dadurch gewinnt der jeweilige Landtag themenbezogene Kooperationen zwischen Regierung und Opposition sowie flexible Mehrheitsbildungen gegenüber klassischen Koalitionsvereinbarungen an Bedeutung.

Zentrale demokratiepolitische Herausforderung und Risiken

Im Feld des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung tritt ein demokratiepolitisch relevanter Aspekt hervor:

  1. Risiko der Normalisierung extremistischer Positionen/Kräfte durch parlamentarische Kooperation.
    Wenn Mehrheiten fallweise unter Einbeziehung einer radikalen oder extremistischen Partei zustande kommen, kann dies deren politische Positionen normalisieren und ihre parlamentarische Anschlussfähigkeit erhöhen. Besonders relevant wird dieses Risiko, wenn Parteien der demokratischen Mitte aus machtpolitischen oder taktischen Gründen punktuell auf ihre Stimmen angewiesen sind.

Im Feld der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen und Verfahren sind folgende demokratiepolitische Risiken zu bedenken:

  • Erschwerte Mehrheitsbildung und begrenzter Policy-Output.
    Da die regierende Partei oder Koalition über keine eigene parlamentarische Mehrheit verfügt, müssen Mehrheiten für Gesetzesvorhaben jeweils neu organisiert werden. Fehlt eine ausreichende programmatische Nähe zu potenziellen Unterstützungsparteien oder bestehen keine verlässlichen Konsultations- oder Tolerierungsmechanismen, steigt das Risiko politischer Blockaden, eines geringen Policy-Outputs sowie einer Regierung, die vor allem verwaltet statt gestaltet.
  • Unklare politische Verantwortlichkeit.
    Wechselnde Mehrheiten können parlamentarische Aushandlung stärken, erschweren aber die Zurechenbarkeit politischer Entscheidungen. Für Wähler:innen kann weniger klar werden, welche Partei für politische Ergebnisse verantwortlich ist: die Minderheitsregierung, tolerierende Parteien oder wechselnde Unterstützer im Parlament.

Demokratiepolitische Kernfragen:

  • Wie kann eine Minderheitsregierung einen hinreichenden politischen Gestaltungsanspruch entwickeln, wenn parlamentarische Mehrheiten für jedes Vorhaben neu organisiert werden müssen?
  • Wie können wechselnde parlamentarische Mehrheiten genutzt werden, ohne radikale oder extremistische Kräfte parlamentarisch zu normalisieren oder dauerhaft in politische Entscheidungsprozesse einzubinden?
  • Wie lassen sich Transparenz, politische Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit parlamentarischer Entscheidungen gewährleisten, wenn Mehrheiten je nach Politikfeld wechseln?

 

Die AfD übernimmt Regierungsverantwortung

Kurzbeschreibung
Der AfD-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall, der Landesverband in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung (5). Dieses Szenario beschreibt den Fall, dass eine (in Teilen) rechtsextremistische Partei oder eine, die unter den Verdacht fällt, wie die AfD, Regierungsverantwortung übernimmt, sei es als Alleinregierung, in einer Koalition oder im Rahmen einer Minderheitsregierung mit parlamentarischer Duldung. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die demokratiepolitische Frage, welche Auswirkungen sich daraus für den Schutz der demokratischen Ordnung, die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen und die freie politische Willensbildung ergeben können.

Die größte institutionelle Gestaltungsmacht entfaltet eine Alleinregierung mit absoluter Mehrheit, da sie politische Leitungspositionen besetzen sowie organisatorische und gesetzliche Veränderungen weitgehend aus eigener Kraft umsetzen kann. Koalitions- oder Duldungskonstellationen unterliegen demgegenüber zusätzlichen parlamentarischen Aushandlungs- und Kontrollmechanismen, verändern jedoch die grundsätzliche demokratiepolitische Problemstellung. Die folgenden Überlegungen orientieren sich daher am Referenzfall einer Alleinregierung und sind – in abgeschwächter Ausprägung – auch auf Konstellationen mit Regierungsbeteiligung oder parlamentarischer Duldung übertragbar.

Zentrale demokratiepolitische Herausforderung und Risiken
Ausgehend von den Wahlprogrammen der beiden AfD-Landesverbände als Grundlage eines erwartbaren Regierungshandelns ergeben sich erhebliche demokratiepolitische Herausforderungen in Bezug auf alle drei Kernaufgaben. Umfangreiche Forschung zu politischen Entwicklungen z. B. in Ungarn oder Polen unter radikaler und/oder extremistischer Führung zeigt vergleichende Entwicklungen auf und kann daher auf mögliche Risiken aufmerksam machen (6).

Im Feld des Schutzes der freiheitlich demokratischen Ordnung treten insbesondere zwei Aspekte hervor:

  1. Infragestellung zentraler Wertprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
    Es besteht das Risiko, dass politische Entscheidungen auf einem Verständnis von Zugehörigkeit, Gleichheit und Teilhabe beruhen, das mit den universellen Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen in Spannung steht und diese gezielt schwächen wollen (7).
  2. Institutionelle Schutzmechanismen werden selbst zum Gegenstand politischer Reformen.
    Eine Alleinregierung könnte Behörden und Institutionen umgestalten, deren Aufgabe gerade der Schutz demokratischer Prinzipien ist (z. B. Verfassungsschutz, politische Bildung, Demokratieförderung).

Im Feld der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen und Verfahren stellen vor allem folgende Aspekte ein Risiko für demokratiepolitische Kernaufgaben dar:

  1. Personelle Besetzung von öffentlichen Einrichtungen und Aufsichtsgremien könnte entlang politischer Loyalität erfolgen, statt sich auch an parteiübergreifender institutioneller Kontinuität oder Fachlichkeit zu orientieren (8).
  2. Erhöhte Belastung parlamentarischer und außerparlamentarischer Kontrollmechanismen.
    Im Falle einer Alleinregierung verlagert sich parlamentarische Kontrolle gänzlich auf die Opposition, sowie auf außerparlamentarische Instanzen (wie Gerichte, Rechnungshöfe, Datenschutzbeauftragte, Medien und Zivilgesellschaft). Im Falle von Koalitionen kommt der Koalitionsausschuss als “internes Kontrollgremium” hinzu. Parlamentarische Kontrollinstrumente können aber durch die Ablehnung oppositioneller Anträge auf Sondersitzungen oder Anhörungen, eine restriktive Informationsweitergabe oder die Dominanz der Regierungsmehrheit in Ausschüssen, an Wirksamkeit verlieren.

Im Feld der freien politischen Willensbildung treten insbesondere folgende demokratiepolitische Herausforderungen hervor:

  1. Einschränkung der institutionellen Voraussetzungen politischer Meinungsbildung.
    Die angekündigten restriktiven Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der politischen Bildung, Kunst- und Kulturinstitutionen und der Demokratieförderung betreffen Institutionen, die für politischen Pluralismus und öffentliche Deliberation von zentraler Bedeutung sind.
  2. Schwächung pluraler zivilgesellschaftlicher Strukturen.
    Die angekündigte Neuausrichtung staatlicher Förderpolitik kann die Vielfalt organisierter Interessenvertretung und demokratischer Beteiligungsmöglichkeiten erheblich beeinflussen.

Demokratiepolitische Kernfragen:

  • Wie können Oppositionsfraktionen sowie außerparlamentarische Akteur:innen, die Kontrollfunktionen erfüllen, die demokratiepolitischen Kernaufträge des Parlaments wirksam erfüllen, wenngleich wesentliche Gestaltungsmacht bei der Regierung liegt?
  • Wie können die Werte demokratischer Öffentlichkeit erhalten bleiben, wenn die Regierung erweiterte Möglichkeiten zur öffentlichen Deutung und Kommunikation politischen Handelns besitzt?

Wie kann einer Normalisierung demokratiegefährdender Politik begegnet werden?

Hebel zur demokratiepolitischen Stabilisierung

Alle politischen Kräfte, die sich der demokratischen Ordnung, der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen nach demokratischen Regeln sowie der Gewährleistung einer freien politischen Willensbildung verpflichtet fühlen und diese nachweislich stärken, haben unterschiedliche Handlungsoptionen, um den hier beschriebenen herausfordernden Szenarien verantwortungsvoll zu begegnen.

Übergreifend

  • Gesellschaftliche Akzeptanz demokratischer Entscheidungen aktiv stärken (z. B. Verfahren und Beweggründe frühzeitig transparent machen, Entscheidungen nachvollziehbar begründen, öffentliche Beteiligungs- und Dialogformate nutzen sowie dem Eindruck von Intransparenz, „Kartellbildung“ oder einer Umgehung demokratischer Mehrheitsprinzipien aktiv begegnen).
  • Demokratische Grundprinzipien gegen ihre diskursive Delegitimierung verteidigen (z. B. zwischen berechtigter Kritik an demokratischen Verfahren und strategischen Narrativen unterscheiden, die demokratische Institutionen pauschal als illegitim darstellen).
  • Demokratiepolitische Folgenabschätzung zentraler Gesetzesvorhaben standardisiert einführen, ggf. nur intern (insbesondere bei dem Szenario wechselnder Mehrheiten mit der AfD ratsam).
  • Transparente und fachlich orientierte Besetzungsverfahren für unabhängige Kontrollinstitutionen (z. B. Rechnungshof, Landesdatenschutzbeauftragte, Verfassungsschutzleitung), ggf. qualifizierte Mehrheiten, parteiübergreifende Findungskommission, öffentliche Anhörung oder längere Amtszeiten.
  • Stärkung der parlamentarischen Verfahrenskompetenz (z. B. Schulungen für neue Mitglieder der Landtage (MdLs), Ausschussvorsitzende und Präsidien zum Umgang mit Geschäftsordnung, Minderheitenrechten und Konflikten)

Breite „Schutzkoalition“

  • Deutlich vernehmbare gemeinsame Gestaltungsagenda statt Selbstdefinition über reine Abgrenzung; ggf. gemeinsame Mindestziele, „rote Linien“ und parallel dazu parteipolitische Gestaltungsfreiheit je Feld ausweiten und getrennte parlamentarische Initiativen anstrengen:
    • Transparente, abgestimmte und nachvollziehbare Kommunikation über Koalitionsentscheidungen und Kompromisse
  • Schutzfunktion nicht als Defizit, sondern als legitime Grundlage kommunizieren.
  • Geregelte Verfahren für absehbare Konflikte: Festgelegte Verfahren zur Konfliktlösung, Eskalationsmechanismen, gemeinsame Abstimmungsprozesse zu Beginn erarbeiten.
  • Sichtbare Wahrung der Oppositionsrechte (z. B. Ausschussvorsitze, Anhörungen, Minderheitenrechte).

AfD in Regierungsverantwortung

  • Gerichte und Verfassungsgerichtsbarkeit konsequent als Kontrollinstanz nutzen:
    • Whistleblower- und Hinweisgeberschutz bekannt machen und unterstützen
    • Im Zweifel Bundes- und/oder EU-Ebene konsultieren
  • Besetzungsverfahren oder Budgets von Kontrollinstanzen parlamentarisch und öffentlich thematisieren:
    • Blockadefeste Verfahren für die Besetzung zentraler parlamentarischer Ämter und Institutionen vorsehen (z. B. Regelungen für den Fall wiederholt erfolgloser Wahlgänge, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments und unabhängiger Institutionen sicherzustellen (entsprechende Regelungen wurden in Sachsen-Anhalt 2026 u. a. für die Wahl des Landtagspräsidenten und des Landesverfassungsgerichts eingeführt und könnten auch in anderen Ländern geprüft werden (9).)
  • Parlamentarische Kontroll- und Minderheitenrechte konsequent ausschöpfen und gegen Einschränkungen verteidigen (z. B. kleine/große Anfragen, Akteneinsicht, Untersuchungsausschüsse, Sachverständigenanhörungen, Organstreitverfahren, Veröffentlichungs- und Berichtspflichten)
  • Demokratische Kontrolle des Sicherheitsapparates gewährleisten (z. B. parlamentarische Kontrolle von Polizei und Verfassungsschutz, Berichtspflichten einfordern, Datenschutzaufsicht und richterliche Kontrolle verteidigen, mögliche Instrumentalisierung öffentlich machen und Verfassungs- und Gesetzesbindung staatlicher Institutionen/Beamter betonen):
    • Gerade bei Sicherheitsfragen oder Grundrechtseingriffen Evaluationsklauseln/Sunset-Klauseln diskutieren
  • Medienfreiheit und zivilgesellschaftliche Kontrollstrukturen unterstützen (z. B. politische Einflussnahme oder Kürzungen öffentlich machen, Anhörungen und öffentliche Foren organisieren, Vernetzung mit Fachverbänden fördern, auf alternative Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten durch Stiftungen, Kommunen, Bund oder EU hinweisen).
  • Kooperation mit institutionell und gesellschaftlich relevanten Akteur:innen ausbauen (z. B. Städte- und Gemeindebund, Richterbund, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Kirchen und Wohlfahrtsverbände; demokratiepolitische Entwicklungen frühzeitig aufgreifen, fachliche Expertise einbinden und bestehende Beteiligungs- und Einflusskanäle nutzen.

Die drei dargestellten Szenarien unterscheiden sich deutlich hinsichtlich ihrer demokratiepolitischen Tragweite. Während einige Konstellationen vor allem Anforderungen an die Handlungsfähigkeit, Legitimität und Akzeptanz demokratischer Verfahren stellen, können andere die freiheitlich-demokratische Grundordnung selbst wesentlich herausfordern. Zugleich entstehen demokratiepolitische Herausforderungen nicht erst durch extremistische Akteur:innen. Auch demokratisch legitimierte Antworten auf solche Herausforderungen können neue Spannungen zwischen Handlungsfähigkeit, Legitimität, politischem Wettbewerb und gesellschaftlicher Akzeptanz erzeugen.

Gerade weil keine der denkbaren Entwicklungen frei von demokratiepolitischen Zielkonflikten ist, kommt der öffentlichen Verständigung über diese Konflikte besondere Bedeutung zu. Demokratiepolitische Entscheidungen, ihre Begründungen und ihre Abwägungen müssen transparent, nachvollziehbar und frühzeitig kommuniziert werden. Dies stärkt nicht nur das Verständnis für schwierige politische Entscheidungen, sondern auch die gesellschaftliche Legitimität demokratischer Institutionen und Verfahren.

 

Endnoten

  • Roth, Roland (2024): Demokratiepolitik in Deutschland. Anmerkungen zu einem unterschätzten Politikfeld. In: Kleger, Heinz; Klein, Ansgar (Hrsg.): Neue Formen der Bürgerbeteiligung als Demokratiestärkung. Wiesbaden: Springer VS, S. 71–88, hier S. 75
  • Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.) (o. J.): Glossar: Freiheitliche demokratische Grundordnung. Köln. Online verfügbar unter: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/F/fdgo.html (Abruf: 08.07.2026)
  • Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen bezeichnet im parlamentarischen Regierungssystem insbesondere die Fähigkeit des Parlaments, gesellschaftliche Interessen zu repräsentieren, öffentliche Deliberation zu ermöglichen, Mehrheiten zu bilden und Regierungshandeln zu kontrollieren. Für die Regierung umfasst sie die Fähigkeit, politische Entscheidungen wirksam umzusetzen, ohne sich der parlamentarischen Kontrolle, der Gewaltenteilung oder der Bindung an Recht und Verfassung zu entziehen. Vgl. Merkel, Wolfgang (2010). Eine Einführung in die Theorie und Empirie der Transformationsforschung, 2. Auflage. Wiesbaden; Lijphart, Arend (2012). Patterns of Democracy, 2. Auflage. New Haven, CT: Yale University Press.
  • Demokratische Legitimität beruht nicht allein auf Wahlergebnissen (Input-Legitimität) oder der Problemlösungsfähigkeit staatlichen Handelns (Output-Legitimität), sondern auch auf fairen und transparenten Entscheidungsverfahren sowie öffentlicher Rechenschaft (Throughput-Legitimität). Vgl. Scharpf, Fritz W. (1999). Regieren in Europa. Effektiv und demokratisch? Frankfurt am Main; Schmidt, Vivien A. (2013). „Democracy and Legitimacy in the European Union Revisited: Input, Output and ‚Throughput‘“. Political Studies (61) 1. 2–22.
  • Correctiv (2026): Wie stuft der Verfassungsschutz die AfD in den Bundesländern ein? Online verfügbar unter: correctiv.org/aktuelles/afd/2026/06/17/wie-stuft-der-verfassungsschutz-die-afd-in-den-bundeslaendern-ein/ (Abruf: 08.07.2026). Die Übersicht basiert auf den Einstufungen der jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz.
  • Pirro, Andrea L. P.; Stanley, Ben (2021): Forging, Bending, and Breaking: Enacting the “Illiberal Playbook” in Hungary and Poland. Cambridge: Cambridge University Press. Online verfügbar unter: cambridge.org/core/journals/perspectives-on-politics/article/forging-bending-and-breaking-enacting-the-illiberal-playbook-in-hungary-and-poland/3DD83EDB9BA4D3DA72DC4F77A8F0686A (Abruf: 08.07.2026)
  • Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt – Verfassungsschutz (Hrsg.) (o. J.): Rechtsextremistische Parteien. Magdeburg. Online verfügbar unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/rechtsextremismus/rechtsextremistische-parteien (Abruf: 07.07.2026). Dort heißt es: „Die Programmatik des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt ist wesentlich von der rassistischen Ideologie des Ethnopluralismus durchdrungen. Dem Ethnopluralismus liegt ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff zugrunde, der Menschen nach vermeintlichen Herkunftsgebieten sortieren will.“
  • Deutschlandfunk (2026): „AfD will Hunderte Behördenstellen neu besetzen im Fall einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt“. 15. 5. deutschlandfunk.de/afd-will-hunderte-behoerdenstellen-neubesetzen-im-fall-einer-regierungsuebernahme-in-sachsen-anhalt-100.html (Abruf 03.06.2026).
  • Landtag von Sachsen-Anhalt (2026). „Novellierte Regeln für den Parlamentsbetrieb“. 23.4. https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/artikel/novellierte-regeln-fuer-den-parlamentsbetrieb (Abruf 07.07.2026).


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