Rassismus und Polizei

In diesem Gastbeitrag berichten Prof’in Eva Groß und Dipl.-Soz. Anabel Taefi von der Hochschule in der Akademie der Polizei in Hamburg, über ein gerade gestartetes Projekt, das demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen innerhalb der Polizei untersucht. An dem Projekt sind außerdem die Universität Bielefeld, die Universität Hamburg und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen als assoziierte Partner (beratende Funktion) beteiligt. Während an anderer Stelle noch lautstark über mögliche Studien zu Rassismus in der Polizei gestritten wird, starten die Hamburger Forscherinnen bereits Anfang 2021 mit ihrer Untersuchung.

 

Die Ausgangslage

Das Thema Rassismus in der Polizei wird gegenwärtig politisch, gesamtgesellschaftlich, aber auch polizeiintern und polizeigewerkschaftlich kontrovers debattiert. Um die Integrität und Identität jedes_r einzelnen Polizeibeamten_in zu schützen, ist eine Verwissenschaftlichung und damit Versachlichung der Debatte ebenso notwendig wie eine nachvollziehbare und kluge Reaktion der Polizei auf die jüngsten Ereignisse in einer mittlerweile jahrelangen Kette von „menschenfeindlichen“ Vorfällen. Nur so kann das große Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei in Deutschland weiter aufrechterhalten werden.

Mit unserem Forschungsansatz, den sowie dessen theoretische Rahmung wir in diesem Beitrag vorstellen werden, wollen wir substantiell zur Versachlichung der Debatte beitragen. Der Fokus liegt auf einem differenzierten „Rassismus“-Konzept und auf der Untersuchung von Risikokonstellationen, die dem Polizeiberuf immanent sind. Zunächst gehen wir auf die öffentliche Debatte um Rassismus in der Polizei ein. Dann erläutern wir, wie wir „Rassismus“ fassen und schließlich stellen wir vor, wie wir dieses Problem im Hamburger Forschungsansatz untersuchen werden. Regelmäßige gesamtgesellschaftliche Untersuchungen zum Phänomen außerhalb der Polizei gibt es aus dieser Perspektive bereits seit 2002 – anders als Horst Seehofer dies in seinen jüngsten öffentlichen Statements impliziert. Höchste Zeit also, sich als Polizei nicht in einer diesbezüglichen Sonderstellung zu sehen, insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen gesellschaftlichen Verantwortung, welche die Polizei trägt.

Öffentliche Erregungswellen und ihre Entwicklungslinien

In Politik und Gesellschaft werden im Jahr 2020 zunehmend Forderungen nach unabhängigen wissenschaftlichen Studien zum Themenbereich „Polizei und Rassismus“ laut. Ursache für die aktuelle öffentliche Erregungswelle ist nicht nur die auch hierzulande aktive Black Lives Matter Bewegung mit ihren erheblichen Mobilisierungseffekten. Die jüngst aufgedeckten menschenfeindlichen Chats unter Polizeibeamt_innen wie Verfassungsschützer_innen befeuern vielmehr den schon seit den ersten „NSU 2.0-Aufdeckungen“ entstandenen Eindruck einer demokratietheoretisch problematischen Entwicklung in der Organisationskultur der Polizei, worin gruppenbezogene Abwertungen im Rahmen von beruflichen Alltagspraktiken und -belastungen wieder zunehmend sagbar werden.

Ein Zusammenhang mit gesamtgesellschaftlichen Radikalisierungen und Polarisierungen seit der verschärften Einwanderungslage im Jahr 2015 liegt nahe (siehe hierzu beispielsweise die Ergebnisse der jüngsten „Mitte-Studie“). Parteien und Gruppierungen des (neu)rechten, autoritär-nationalradikalen Spektrums haben seit 2015 deutlich an politischer Macht gewonnen. Sie verschieben gezielt im öffentlich-politischen Diskurs Grenzen des Sagbaren, was menschenfeindliche Äußerungen bis hin zu Begrifflichkeiten aus dem Nationalsozialismus angeht (Struck 2019). Sie sickern damit sukzessive in parlamentarische und öffentliche Debatten, aber auch in das politische Agenda Setting ein.

Parteien und Gruppierungen des (neu)rechten, autoritär-nationalradikalen Spektrums haben seit 2015 deutlich an politischer Macht gewonnen.

Die Polizei bleibt hiervon selbstverständlich nicht unberührt. Ihre besondere gesellschaftliche Verantwortung, u.a. durch das Tragen des staatlichen Gewaltmonopols, zwingt sie aber noch mehr als andere Institutionen, sich mit den kritischen Blicken und Stimmen der Öffentlichkeit auf eine nachvollziehbare und glaubhafte Art auseinanderzusetzen. Nur so können die Integrität und Identität der Polizist_innen geschützt werden. Eine versachlichte Debatte auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen ist hierfür eine Grundvoraussetzung. Leider scheitert diese gegenwärtig oft an einer Abwehr- und Verteidigungshaltung von einflussreichen Akteuren in der Polizei. In dieser lassen sich bekannte Abwehrmuster erkennen, die Hans-Gerd Jaschke schon in den 90er Jahren in seinem Buch Öffentliche Sicherheit im Kulturkonflikt in Form von 4 Thesen beschrieben hat: 1. Einzelfall, nicht Organisationsproblem; 2. Relativierungsthese – auch andere Institutionen haben Probleme; 3. Spiegelbildthese – Polizisten auch nur Menschen; 4. Manipulationsthese – linke Medien wollen Polizei diffamieren.

Die Abwehr bezieht sich heute aber insbesondere auf eine unterstellte Vorverurteilung alleine durch den Begriff „Rassismus“. Dieser wird als vorweggegriffenes Ergebnis einer möglichen Untersuchung zu demokratiebezogenen Einstellungen, Werthaltungen und Risikokonstellationen in der Polizei aufgefasst. Hier setzt unser Ansatz in Hamburg an. Um eine wissenschaftliche Datenbasis zu schaffen und damit zur Versachlichung der Debatte beizutragen, differenzieren wir den Begriff des Rassismus über das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF). Hierbei leiten wir mögliche Risikokonstellationen aus bestehenden Erkenntnissen der Vorurteilsforschung ab und untersuchen sie unter spezieller Berücksichtigung berufsspezifischer polizeilicher Belastungs- und Alltagssituationen wie auch den entsprechenden Routinen. In den nächsten Abschnitten gehen wir ausführlicher darauf ein.

Theoretische Bezugspunkte: Rassismus als Teilelement von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

Rassismus definieren wir wie folgt: Rassismus beschreibt Einstellungen und Verhaltensweisen, die Abwertungen auf der Grundlage einer biologistisch konstruierten »natürlichen« Höherwertigkeit der Eigengruppen vornehmen. Wir verwenden also einen engen Rassismusbegriff.

Damit verstehen wir Rassismus als Teilelement des Syndroms Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, kurz GMF, das vor allem auf die Arbeiten der Gruppe um den Bielefelder Forscher Wilhelm Heitmeyer zurückgeht. GMF markiert und legitimiert die Ungleichwertigkeit von Individuen und Gruppen, sodass deren Diskriminierung wahrscheinlicher wird. Der Begriff bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Gruppen und meint kein interindividuelles Feindschaftsverhältnis. GMF umfasst negative Stereotype, Vorurteile und Diskriminierungen gegen Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu schwachen Gruppen in unserer Gesellschaft, kurz: die Abwertung von Gruppen. Das besondere Kennzeichen dieses Begriffsverständnisses ist seine Spannbreite. Einerseits umfasst die Abwertung negative Stereotype, also kognitiv negativ gerahmte Vorurteile, aber auch emotionale soziale Distanzierungen oder Absichten, eine Fremdgruppe zu schädigen. Andererseits hat das Konzept eine große Reichweite. Nicht nur Personen vermeintlich fremder Herkunft erleben danach Abwertung, Diskriminierung und Gewalt, sondern auch solche gleicher Herkunft, die als „von der gesellschaftlichen Norm“ abweichend stigmatisiert werden. Neben der Abwertung von als „fremd“ etikettierten Menschen, dem klassischen Rassismus, wie er hier mit der oben angeführten engen Begriffsdefinition verstanden wird, der Abwertung von Sinti und Roma und Menschen, die Asyl suchen, umfasst das Konzept auch die Abwertung von Menschen mit religiösen Überzeugungen wie dem Judentum und dem Islam, also Antisemitismus und Islamfeindlichkeit.

GMF markiert und legitimiert die Ungleichwertigkeit von Individuen und Gruppen, sodass deren Diskriminierung wahrscheinlicher wird.

Einbezogen sind zudem auch Herabsetzungen von Menschen mit anderem Geschlecht oder einer anderen sexuellen Orientierung sowie von Menschen, die obdachlos oder arbeitslos sind. Daneben umfasst das Konzept auch ganz allgemein die Abwertung von allen, die neu hinzugekommen sind, also Etabliertenvorrechte, wie sie als Prototyp des Vorurteils beschrieben wurden. Die Abwertungen, die wir als Elemente des Syndroms Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verstehen, hängen untereinander zusammen und haben einen gemeinsamen Kern: Eine generelle Ideologie, worin Ungleichwertigkeit von Gruppen prinzipiell als gut angesehen wird und die Gesellschaft berechtigterweise strukturiert.

Das bedeutet, dass eine Person, sofern sie Zustimmung zur Abwertung einer bestimmten Gruppe äußert, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit dazu neigt, auch andere Gruppen abzuwerten und zu diskriminieren. Rassismus ist in dieser Konzeption also eines von mehreren Teilelementen der GMF. Dieses enge Begriffsverständnis schließt nicht aus, dass es auch rassistische Varianten der anderen Facetten der GMF gibt. Allerdings unterstellen wir nicht, dass hinter allen Facetten der Menschenfeindlichkeit Rassismus steckt, solange wir das empirisch nicht nachweisen können. Rassismus unterliegt in dieser Konzeption denselben Mechanismen und begünstigenden Faktoren, die aus der Vorurteilsforschung in Bezug auf GMF bekannt sind. Studien zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in der Durchschnittsbevölkerung in Deutschland gibt es, wie oben schon erwähnt, bereits seit 2002 in regelmäßigen Abständen (vgl. Heitmeyer 2002 – 2012 (Reihe „Deutsche Zustände“); „Mitte-Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung).

Der Hamburger Forschungsansatz: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Risikokonstellationen in der Polizei

Durch die erwähnten Studien der Bielefelder Arbeitsgruppe zur GMF besteht eine gute Erkenntnislage zu Risiko- und Schutzfaktoren bezüglich Rassismus und GMF. Sie lassen sich auf die Institution Polizei und die speziellen beruflichen Belastungen hierin übertragen. Diese Linie verfolgen wir im Hamburger Ansatz mit einem interdisziplinären Team. Psychologische Teilaspekte berücksichtigen wir dabei ebenso wie sozialpsychologische, soziologische und juristische. Der spezielle polizeiliche Berufskontext ist dabei stets im Fokus.

Ein zentraler Erklärungsfaktor aus der GMF Forschung ist beispielsweise das Streben nach einer positiven sozialen Identität, nach Anerkennung und Zugehörigkeit, was unter anderem aus der Theorie sozialer Identität von Henri Tajfel und John Turner und der Theorie sozialer Desintegration von Wilhelm Heitmeyer hergeleitet werden kann. Dieser Aspekt dürfte für die Polizeipraxis aufgrund des beruflich bedingt starken Gruppenzusammenhalts und der starken kollektiven bereichsspezifischen Identitätskonstruktionen besondere Brisanz besitzen.

Ein weiteres Risiko sind in der polizeilichen Praxis die zentralen Motive von Kontrolle und Macht. Sie können GMF erzeugen, wenn die Eigengruppe ihre Kontrolle über Fremdgruppen bedroht sieht. Nicht selten lässt sich die Interaktion mit dem polizeilichen Gegenüber durch Machtasymmetrien und Machterhaltungsstreben in einer oftmals wenig kooperativen Situation beschreiben. Solche Interaktionssituationen machen ein Bedrohungserleben der eigenen situativen Kontrollmöglichkeiten wahrscheinlicher als in weniger machtasymmetrischen, bzw. in kooperativeren Interaktionssettings.

Ein weiteres Risiko sind in der polizeilichen Praxis die zentralen Motive von Kontrolle und Macht.

Ein dritter zentraler Risikofaktor für GMF sind autoritäre Orientierungen. Diese sind, so eine weitere These, in der Polizistenkultur, deren Alltagsroutinen und Praktiken stärker vorhanden als in der Durchschnittsbevölkerung. Dies ist, so unsere Annahme, nicht zuletzt bedingt durch die vergleichsweise stark autoritär und dominanzorientiert strukturierte Hierarchiekultur innerhalb der Polizei, welche selbstverständlich auch einen Einfluss auf individuelle Einstellungen hat. Diese wiederum spiegeln als Teil der Kultur auf erstere zurück.

Erste Ergebnisse hierzu aus Vorstudien in einem Vergleichsgruppendesign liegen bereits vor. Berufliche Belastungssituationen – wie z.B. Schichtdienste unter schwierigen Bedingungen, das Gefühl der Machtlosigkeit bezüglich der weiteren Bearbeitung von ermittelten Fällen durch Justiz und andere kooperierende Behörden, aber auch einseitig und dauerhaft negative berufliche Interaktionen mit Minderheitengruppen als polizeiliches Gegenüber – befeuern die bekannten Mechanismen. Sie fördern eine Einstellung, die in den frühen Studien der 90er Jahre von Otto Backes, Rainer Dollase und Wilhelm Heitmeyer (1997) bereits als „resignativer Fremdenskeptizismus“ beschrieben wurden. Hiermit ist gemeint, „dass kein offensiver oder gar militanter Einstellungskomplex gegenüber Fremden“ bestehe, „sondern eher ein aus Überdruss und Resignation erwachsender skeptischer Zynismus gegenüber der Ausländerproblematik“ (S. 85). Ausländer seien einfach ein (weiterer) Stressfaktor unter vielen: „Der Stress im Umgang mit Ausländern wird bei den Beamten dieser Stichprobe aufgrund zu hohen allgemeinen Stresses durch den Wechseldienst eher abgewehrt, um eine Überforderung zu vermeiden.“ (S. 166). Dies sind nur einige zentrale Risikofaktoren und -mechanismen, von denen auf Grundlage bestehender Forschung zu GMF in Kombination mit bestehender polizeispezifischer Forschung angenommen werden kann, dass sie Rassismus in der Polizei begünstigen.

Ausblick

Eines der zentralen Ergebnisse aus den Studien der 90er Jahre war, dass die Debatte um das Verhältnis von Polizei zu als fremd wahrgenommenen Personen nicht abgeschlossen werden kann. Die Risikokonstellationen seien in der beruflichen Praxis der Polizei vielmehr grundlegend angelegt und könnten somit alltäglich neue Problemfälle produzieren.

Genau hier wollen wir in Hamburg ansetzen. Der enge Fokus auf „Fremde“ wird über das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit überwunden. Die aktuellen Konfliktdynamiken werden vor dem Hintergrund der Besonderheiten der Polizeipraxis in Kombination mit gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen erneut bewertet. Zeitaktuelle Risikokonstellationen werden so mit und in der Polizei identifiziert, wodurch am Ende, gemeinsam mit Akteuren aus den unterschiedlichen Bereichen polizeilicher Praxis, von Kriminal- über Schutz- und Wasserschutzpolizei bis hin zu Auszubildenden und Studierenden, Ansätze zur Verbesserung entwickelt werden. Mögliche Praxiseffekte werden über ein längsschnittliches wie auch kontrastierendes Design berücksichtigt.

Die erste Befragungswelle geht Anfang 2021 ins Feld. Gespräche zur Durchführung der Studie werden parallel zur Planung mit Personalrat und polizeilichen Gewerkschaften geführt.